Pflichtablieferung von Websites bei der Nationalbibliothek

Oft ist der Wunsch der Vater des Gedankens. Und manchmal sind Gedanken einfach nicht zu Ende gedacht. Was auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, erweist sich bei näherer Betrachtung als Unsinn: Mit der geänderten „Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (Pflichtablieferungsverordnung – PflAV)“ vom 17. Oktober 2008 müssen nun alle nicht ausschliesslich privat genutzten Websites (s.g. unkörperliche Medienwerke) bei der Nationalbibliothek eingereicht werden.

Im Prinzip ist es ja richtig und zu begrüßen, das Kulturgut des Landes an einem zentralen Ort zu archivieren. Körperliche Medienwerke, also Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren, Kataloge und sonstige in größerem Umfang verbreitete Print-Erzeugnisse werden ja schon seit 1913 (lt. Wikipedia) gesammelt und unter klimatisch kontrollieren Bedingungen gelagert. Wobei sich natürlich auch hier die Frage stellt, welche geistige Wertschöpfung von Versandhauskatalogen zu erwarten ist. Aber die Idee an sich ist gut.
Auch die Deutsche Nationalbibliothek geht mit der Zeit und so war der Schritt in Richtung Archivierung von Netzpublikationen sicher logisch, nachvollziehbar und vielleicht schon längst überfällig.

Leider wurde beim Erarbeiten der neuen Verordnung offenbar darauf verzichtet, jemanden zu Fragen, der sich damit auskennt. Jeder Sechsklässler würde wahrscheinlich im Informatikunterricht fragend die Hand heben wenn man ihn vor die Aufgabe stellt, die komplette Schulwebsite bei jeder Aktualisierung an die Nationalbibliothek auszuliefern.
Wie? Wann? Wohin? Und überhaupt?
Die Verordnung verlangt in §7 Abs. 1 eine Lieferung in „marktüblicher Ausführung und in mit marktüblichen Hilfsmitteln benutzbaren Zustand“. Bei Netzpublikationen ist die „marktübliche Ausführung“ wohl vorrangig (X)HTML oder auch Flash, das „marktübliche Hilfsmittel“ ein Browser. Auch wenn es der Verordnung nicht direkt zu entnehmen ist, kann die Ablieferung wohl als ZIP-Archiv oder PDF erfolgen.
Aber wer um Alles in der Welt soll sich denn die Arbeit machen, eine komplette Präsenz regelmäßig zu zippen oder in PDF zu konvertieren? Auf den Web-Auftritten großer Tageszeitungen erscheinen täglich Dutzende von neuen Artikeln – der Aufwand wäre bodenlos. In §8 Abs. 2 steht dazu „Die Bibliothek kann auf die Ablieferung verzichten, wenn technische Verfahren die Sammlung und Archivierung nicht oder nur mit beträchtlichen Aufwand erlauben. […]“ Ahja!? Was genau ist „beträchtlicher Aufwand“?

Und wer soll diese unglaubliche Datenmenge handhaben? Wenn genau JETZT hundert Website-Betreiber ihre geschnürten Pakete in Richtung Nationalbibliothek auf Reisen schicken, geht mit hoher Wahrscheinlichkeit das Rechenzentrum in die Knie. Mal abgesehen davon, dass der Ablieferungsweg in der Verordnung nicht genannt wird. Per Mail, FTP, Datenträger? Und wohin mit den ganzen Daten, wenn sie dann dort eingetroffen sind? Ich vermag das komplette Volumen nicht zu schätzen aber es dürften etliche Terrabyte zusammenkommen.

Nach §7 Abs. 1 kann man mit der Deutschen Nationalbibliothek auch eine „elektronische Abholung“ vereinbaren – was genau das bedeutet bleibt natürlich unklar.

Die ganzen offenen Fragen wären ja kein so großes Problem, wenn ein Nicht-befolgen nicht eine drakonische Strafe von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen würde.

Eine mögliche Lösung

Während es den Bibliothekaren sicher nicht zumutbar wäre, jeden Tag zum Kiosk und zum Bücherladen zu laufen um sich dort mit den neuesten Print-Publikationen einzudecken und daher eine Ablieferungspflicht seitens der Herausgeber verständlich ist, gibt es bei Netzpublikationen eine altbewährte und vor allem einfache Lösung: Webcrawler.
Mit Hilfe dieser Computerprogramme sammelt z.B. Google seit Jahren erfolgreich Texte und Bilder der Webseiten weltweit. Und das völlig ohne Aufwand seitens der Site-Betreiber.

Fazit

Wie so einiges, was uns aus Berlin erreicht, wirft auch diese Verordnung mehr Fragen auf als sie beantwortet. „Gut Ding will Weile haben“ heißt es ja im Volksmund – blöd nur, wenn man dem Bürger einen Haufen Fragen vor die Füsse wirft und mit fiesen Strafen droht.
Die Idee ist gut, die Umsetzung aber schlecht! Liebe Bundesregierung, arbeitet bitte daran – sonst schicken wir alle unsere ZIPs und PDFs auf einmal los… aber dann… ;-)
Gott sei Dank ist meine Website ausschliesslich privat. Vorerst muss ich mir also nicht darüber den Kopf zerbrechen – Kopf schütteln muss aber erlaubt sein.

Weiterführende Informationen

 

 

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